Aufgrund des bundesweiten,  ab 22. 11. 2021 geltenden Lockdowns hat die Österreichische Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung für Gottesdienste erlassen.
Diese gilt ab 22.11.2021 und beinhaltet folgende Regeln:

  • FFP2-Maskenpflicht gilt für liturgische Feiern auch dann, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt.
    Dies gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.
  • Für Vorsteher und liturgische Dienste bleibt die Verpflichtung des 3G-Nachweises bestehen.
  • 2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Der Gemeindegesang muss stark reduziert werden.
  • Chorgesang wird ausgesetzt
  • Für Gottesdienste und liturgische Feiern im schulischen Kontext gelten, mit Bezug auf die aktuellen Vorgaben für Bildungseinrichtungen, spezifische Regelungen.
  • Jede Form von Zusammenkunft (Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz ist ab Montag, 22.11.2021 untersagt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!