Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat die Österreichische Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung für Gottesdienste erlassen. Diese gilt ab 13.11.2021 und beinhaltet folgende Änderungen:

  • Während des Gottesdienstes ist das Tragen einer FFP2-Maske ausmahmslos Pflicht.
  • Der Vorsteher der Feier sowie alle liturgischen Dienste benötigen einen “3G-Nachweis”.
  • Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) kann auf das Tragen der FFP2-Maske verzichtet werden, wenn alle Mitfeiernden einen “2G-Nachweis” erbringen. Ein Präventionskonzept ist zu erstellen.

Die geänderten staatlichen Vorgaben wurden für kirchliche Veranstaltungen übernommen:

  • 2G-Regel für Veranstaltungen mit über 25 Personen
  • 2G-Regel für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Sakramentenvorbereitung) mit über 50 Personen
  • Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit über 50 Personen
  • Genehmigung von Veranstaltungen mit über 250 Personen

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!