Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat die Österreichische Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung für Gottesdienste erlassen.
Diese gilt ab 15.09.2021 und beinhaltet folgende Änderungen:

  • Während des Gottesdienstes ist das Tragen einer FFP2-Maske wieder Pflicht.
  • Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Trauung, Firmung, etc.) ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, es sei denn, alle Mitfeiernden erbringen einen Nachweis gemäß 3-G.
    In Wien ist der Nachweis gemäß 3-G ab 6 Jahren zu erbringen, in NÖ ab 13 Jahren (Details siehe Rahmenordnung).
  • Bei Begräbnissen gilt die gleiche Regelung wie bei Gottesdiensten.
  • Bei Vorliegen einer Maskenpflicht ist wieder verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen, ein Mund-Nasen-Schutz ist grundsätzlich nicht mehr ausreichend.
  • Für Zusammenkünfte aller Art (Bibelrunde, Gebetskreis, etc.) bei mehr als 25 Personen ist ein Nachweis gemäß 3-G zu erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden (MNS, Abstand, etc.). Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendgruppen.
  • Die Gültigkeit für Antigen-Tests wird auf 24 Stunden verringert. Ausgenommen davon sind SchülerInnen („Ninja-Pass“), hier bleibt die Gültigkeit bei 48 Stunden, sofern der Test in der Schule durchgeführt wurde. Die PCR-Tests sind in NÖ und für SchülerInnen („Ninja-Pass“) 72 Stunden gültig, für Erwachsene in Wien 48 Stunden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!